1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich bei
uns erfolgen. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen, ist
der Anmeldende unser Ansprechpartner. Er ist für sich und die
unter seinem Namen angeführten Personen zur Vertragseinhaltung
verpflichtet.
2. Bezahlung
Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10%
fällig. Mit Rechnungslegung wird dem Kunden der
Reisepreissicherungsschein ausgehändigt. Die Restzahlung ist bei
Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. Maßgeblich für eine
Kinderermäßigung ist das Alter am Anreisetag sowie die
Unterbringung im Zimmer der erwachsenen Begleitperson.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie
verauslagte Kosten sind jeweils sofort zu zahlen.
3. Leistungen
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die Leistungen laut
Reisebeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen. Abweichungen
einzelner Leistungen sind gestattet, soweit diese nicht
erheblich sind und die Reise nicht grundlegend beeinträchtigen.
Treten Leistungsänderungen ein, hat der Veranstalter den
Reisenden unverzüglich zu informieren.
4. Rücktritt durch den Reisenden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende
verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
Bis 31. Tag vor Reiseantritt 15 %,
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60 %,
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85 %,
danach 90 % des Reisepreises.
Treten infolge Unpünktlichkeit des Reisenden zusätzliche Kosten
auf, hat der Verursacher diese in voller Höhe zu erstatten.
Streik, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen u. ä.
berechtigen beide Seiten zum kostenlosen Rücktritt. Treten die
Umstände während der Fahrt auf, wird die Rückführung der
Reisenden gewährleistet.
5. Rücktritt durch Schadé-Tours
Schadé-Tours ist berechtigt unter folgenden Umständen vom
Reisevertrag zurückzutreten:
- ohne Einhaltung der Frist, wenn der Kunde die Reise nachhaltig
stört oder sich vertragswidrig verhält. Schadé-Tours behält den
Anspruch auf den Reisepreis, erstattet jedoch die ersparten
Aufwendungen.
- bis 21 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei 5 Personen. Dem Kunden
wird ein Alternativangebot unterbreitet. Falls er dieses nicht
annimmt, wird ihm der gesamte Reisepreis zurückerstattet.
6. Ersatzreisende
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter
in seinen Reisevertrag eintritt. Er muss jedoch den
Reiseerfordernissen genügen.
7. Haftung
Durch unsere Haftpflicht sind sie während der Dauer der Reise
versichert. Wir haften als Reiseveranstalter für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Reisen.
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Für Verluste, Beschlagnahmung, Diebstahl,
Erkrankungen, Gepäckbeschädigung und sonstige Unregelmäßigkeiten
übernehmen wir keine Haftung Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Im Falle der
Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen
In den Reiseunterlagen sind die jeweiligen besonderen
Vorschriften für den Grenzverkehr bekanntgegeben. Jeder
Reisegast haftet für die Gültigkeit und Vollzähligkeit seiner
Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Devisen- und
Zollvorschriften selbst. Sollte es zu Strafzahlungen aufgrund
des Fehlverhaltens des Kunden kommen, werden diese an den Kunden
weitergegeben.
9. Mängelanzeigen
Diese sind an die Reiseleitung zu richten. Diese ist beauftragt,
Abhilfe zu schaffen sofern dies möglich und notwendig ist. Sie
ist jedoch nicht befugt, Ansprüche gegen Schadé-Tours
anzuerkennen.
10. Programmänderungen
Sollte eine Änderung einzelner Programmpunkte notwendig werden,
so wird von unserer Reiseleitung eine gleichwertige Alternative
angeboten. Programmänderungen sind vorbehalten.
11. Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten.
Empfehlenswert sind eine:
- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung
12.Veranstalter
Schadé-Tours
Inhaber: Andreas Schade
Hohwaldweg 11
01904 Steinigtwolmsdorf
www.schade-tours.de
info@schade-tours.de
13. Bankverbindung
Kreissparkasse Bautzen
IBAN: DE69855500004000206716
BIC: SOLADES1BAT
14. Ausschlussfrist und Verjährung
Die Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln sind innerhalb
eines Monats nach Beendigung der Reise geltend zu machen.
15. Gerichtstand
Für Schadé-Tours ist der Gerichtsstand Bautzen. Für Klagen gegen
den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
16. Unwirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: August 2024
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