Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

(Für vermittelte Reisen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters.)

Die nachfolgenden Bestimmungen sind eine Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften von §§ 651a - y BGB und  der Artikel 250 und 252 des EGBGB. Die Reisebedingungen gelten nicht, wenn keine Pauschalreise (sondern eine verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht wurde. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit der Kundin bzw. dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.

Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich bei uns erfolgen. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen, ist der Anmeldende unser Ansprechpartner. Er ist für sich und die unter seinem Namen angeführten Personen zur Vertragseinhaltung verpflichtet.
2. Bezahlung
Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10% fällig. Mit Rechnungslegung wird dem Kunden der Reisepreissicherungsschein ausgehändigt. Die Restzahlung ist bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. Maßgeblich für eine Kinderermäßigung ist das Alter am Anreisetag sowie die Unterbringung im Zimmer der erwachsenen Begleitperson. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Kosten sind jeweils sofort zu zahlen.
3. Leistungen
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die Leistungen laut Reisebeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen. Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und die Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen ein, hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
4. Rücktritt durch den Reisenden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
Bis 31. Tag vor Reiseantritt 15 %,
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60 %,
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85 %,
danach 90 % des Reisepreises.
Treten infolge Unpünktlichkeit des Reisenden zusätzliche Kosten auf, hat der Verursacher diese in voller Höhe zu erstatten. Streik, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen u. ä. berechtigen beide Seiten zum kostenlosen Rücktritt. Treten die Umstände während der Fahrt auf, wird die Rückführung der Reisenden gewährleistet.
5. Rücktritt durch Schadé-Tours
Schadé-Tours ist berechtigt unter folgenden Umständen vom Reisevertrag zurückzutreten:
- ohne Einhaltung der Frist, wenn der Kunde die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Schadé-Tours behält den Anspruch auf den Reisepreis, erstattet jedoch die ersparten Aufwendungen.
- bis 21 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei 5 Personen. Dem Kunden wird ein Alternativangebot unterbreitet. Falls er dieses nicht annimmt, wird ihm der gesamte Reisepreis zurückerstattet.
6. Ersatzreisende
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seinen Reisevertrag eintritt. Er muss jedoch den Reiseerfordernissen genügen.
7. Haftung
Durch unsere Haftpflicht sind sie während der Dauer der Reise versichert. Wir haften als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Reisen.
 

Für Verluste, Beschlagnahmung, Diebstahl, Erkrankungen, Gepäckbeschädigung und sonstige Unregelmäßigkeiten übernehmen wir keine Haftung Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Im Falle der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen
In den Reiseunterlagen sind die jeweiligen besonderen Vorschriften für den Grenzverkehr bekanntgegeben. Jeder Reisegast haftet für die Gültigkeit und Vollzähligkeit seiner Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Devisen- und Zollvorschriften selbst. Sollte es zu Strafzahlungen aufgrund des Fehlverhaltens des Kunden kommen, werden diese an den Kunden weitergegeben.
9. Mängelanzeigen
Diese sind an die Reiseleitung zu richten. Diese ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen sofern dies möglich und notwendig ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche gegen Schadé-Tours anzuerkennen.
10. Programmänderungen
Sollte eine Änderung einzelner Programmpunkte notwendig werden, so wird von unserer Reiseleitung eine gleichwertige Alternative angeboten. Programmänderungen sind vorbehalten.
11. Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Empfehlenswert sind eine:
- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung
12.Veranstalter
Schadé-Tours
Inhaber: Andreas Schade
Hohwaldweg 11
01904 Steinigtwolmsdorf
www.schade-tours.de
info@schade-tours.de
13. Bankverbindung
Kreissparkasse Bautzen
IBAN: DE69855500004000206716
BIC: SOLADES1BAT
14. Ausschlussfrist und Verjährung
Die Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend zu machen.
15. Gerichtstand
Für Schadé-Tours ist der Gerichtsstand Bautzen. Für Klagen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
16. Unwirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.


Stand: August 2024

 

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